Sachverständige Stelle

Ihr Hunde-Kompetenzzentrum in Moers

Sachverständige Stelle

Unsere Hundeschule ist durch das Landesamt für Natur und Umwelt geprüfte und anerkannte Sachverständige Stelle in Moers.

Christian und Eva Hackl sind autorisiert:

zur Abnahme der Sachkundeprüfungen
zur Erteilung der Sachkundebescheinigungen für Besitzer großer Hunde gemäß § 11 LHundG NRW
zur Erteilung der Sachkundebescheinigungen für Besitzer von Hunden bestimmter Rasse gemäß § 10 LHundG NRW
zur Abnahme der Maulkorb- und Leinenbefreiung für Hunde bestimmter Rasse gemäß § 10 LHundG NRW

Außerdem helfen wir Ihnen als Halter von Hunden bestimmter oder gefährlicher Rasse bei der Vorbereitung auf den bevorstehenden Wesenstest (Verhaltensprüfung).

Sachkunde Hunde bestimter Rassen

Sachkunde große Hunde (20/40)

Wesenstest (gem. § 10 Abs. 1 LHundG)

Wesenstest Vorbereitung (gem. § 3 Abs. 2 LHundG)

Sachkundenachweis für Hunde bestimmter Rassen gemäß § 10, Abs. 3, LHundG NRW

Das Landeshundegesetz verlangt vom Halter eines Hundes der bestimmten Rassen den Nachweis, dass er über die dazu nötige Sachkunde verfügt. Man soll also theoretisch alles wissen, was die Hundehaltung erfordert.

Der Sachkundenachweis ist ein Multiple-Choice-Test, wie man ihn auch für die theoretische Führerscheinprüfung ausfüllt.

Eine Vorbereitung ist zu empfehlen.

Den Fragekatalog, um sich auf die Prüfung vorzubereiten, können Sie sich hier herunterladen:

Jetzt Fragenkatalog herunterladen

Jetzt Antworten herunterladen

Die Fragen für Hunde bestimmter Rasse (gem. § 10 Abs. 1 LHundG NRW) finden Sie im Bereich B (Teil B).

Prüfer:

Christian Hackl, Sachverständiger

Eva Hackl, Sachverständige

Kosten:

45,00 €

Prüfungstermine:

Mittwoch bis Freitag: 15 bis 18.30 Uhr

Samstag: 10 bis 14 Uhr

Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich.

Sachkundenachweis für große Hunde gemäß § 11 Abs. 3 LHundG NRW (20/40er Hunde)

Für große Hunde, die ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm und /oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreichen, benötigt der Halter einen Sachkundenachweis. Dieser ist beim zuständigen Ordnungsamt vorzulegen.

Sie benötigen keine Sachkundeprüfung, wenn Sie folgende Kriterien erfüllen:

     
  • Sie haben vor dem 01. Januar 2003 bereits ununterbrochen mindestens 3 Jahre 20/40er-Hunde gehalten haben. (Als Unterbrechung gilt eine hundefreie Zeit ab drei Monaten)
  •  
  • Seit der ersten Anmeldung eines 20/40er-Hundes darf es in der gesamten Zeit zu keinem tierschutz- oder ordnungsbehördlich erfassten Vorkommnis gekommen sein.
  •  
  • Die Haltung des Hundes / der Hunde in dieser Zeit musste beim Ordnungsamt gemeldet sein.

Sollten Sie die genannten Kriterien nicht erfüllen, so besteht Ihrerseits die Pflicht einen Sachkundenachweis für die Haltung eines großen Hundes abzulegen und beim zuständigen Ordnungsamt vorzulegen.

Um sich auf die Prüfung vorzubereiten, können Sie sich hier den entsprechenden Fragenkatalog kostenlos herunterladen:

Jetzt Fragenkatalog herunterladen

Jetzt Antworten herunterladen 

Die Prüfung zur Erlangung der Sachkundebescheinigung für große Hunde (gem. § 11 Abs. 3 LHundG NRW) können Sie selbstverständlich bei uns ablegen.

Prüfer: 

Christian Hackl, Sachverständiger

Eva Hackl, Sachverständige

Kosten:

45,00 €

Prüfungstermine:

Mittwoch bis Freitag: 15 bis 18.30 Uhr

Samstag: 10 bis 14 Uhr

Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich.

Verhaltensprüfung für Hunde bestimmter Rasse

Für Hundehalter mit Hunden bestimmter Rasse (gem. § 10 Abs. 1 LHundG) bieten wir als einzige Stelle in Moers die Möglichkeit, die Maulkorb- sowie Leinenbefreiung direkt bei uns zu absolvieren.

Prüfer: 

Christian Hackl, Sachverständiger

Eva Hackl, Sachverständige

Kosten:

150,00 € pro Person

Auch helfen wir Ihnen gerne dabei, Ihren Hund auf die Verhaltensüberprüfung (Wesenstest) fürHunde bestimmter Rassen (gem. § 10 Abs. 1 LHundG) vorzubereiten, damit er sein Leben ohne Maulkorb verbringen darf! Außerdem geben wir Ihnen alles mit auf den weiteren Weg, damit es auch so bleibt! Die Vorbereitung wird im Einzeltraining angeboten.
 
Für weitere Informationen erreichen Sie uns telefonisch oder per WhatsApp über unsere Servicenummer 0178-4048045.

 

Inhalt der Verhaltensüberprüfung für Hunde bestimmter Rasse:

Für eine Befreiung von der Maulkorb- und / oder Leinenpflicht müssen die Besitzer mit ihren Hunden eine Verhaltensprüfung bestehen. Hierbei müssen die Hunde ihren Besitzern gut gehorchen. Das Verhalten der Hunde wird in verschiedenen Alltagssituationen (Begegnung mit Menschen und Hunden, Straßenverkehr, ungewöhnliche Reize, wie Regenschirm, Hut, Mantel u.ä.) getestet. Die Hunde müssen ein sozial- und umweltsicheres Verhalten zeigen.

Verhaltensprüfung für Hunde gem. § 3 Abs. 2 LHundG

Wir helfen Ihnen, Ihren Hund auf die Verhaltensüberprüfung (Wesenstest) für Hunde gefährlicher Rasse (gem. § 3 Abs. 2 LHundG) vorzubereiten, damit er sein Leben ohne Maulkorb verbringen darf! Außerdem geben wir Ihnen alles mit auf den weiteren Weg, damit es auch so bleibt! Die Vorbereitung wird im Einzeltraining angeboten.

Für weitere Informationen erreichen Sie uns telefonisch oder per WhatsApp unter unserer Service-Nummer 0178-4048045.

Um eine Maulkorb- oder Leinenbefreiung für Hunde gefährlicher Rasse (gem. § 3 Abs. 2 LHundG) zu erhalten, muss der Halter mit seinem Hund eine Verhaltensprüfung absolvieren. Die Verhaltensprüfung nach § 5 Abs. 3 Satz 3 LHundG NRW wird durch die beamtete Tierärztin oder den beamteten Tierarzt auf einem für den zu prüfenden Hund neutralen Gelände durchgeführt.

Inhalt der Verhaltensüberprüfung für Hunde gefährlicher Rasse:

Für eine Befreiung von der Maulkorb- und / oder Leinenpflicht müssen die Besitzer mit ihren Hunden eine Verhaltensprüfung beim zuständigen Veterinärbeamten bestehen. Hierbei müssen die Hunde ihren Besitzern gut gehorchen. Das Verhalten der Hunde wird in verschiedenen Alltagssituationen (Begegnung mit Menschen und Hunden, Straßenverkehr, ungewöhnliche Reize, wie Regenschirm, Hut, Mantel u.ä.) getestet. Die Hunde müssen ein sozial- und umweltsicheres Verhalten zeigen.

Sachkundenachweis für Hunde bestimmter Rassen gemäß § 10, Abs. 3, LHundG NRW

Das Landeshundegesetz verlangt vom Halter eines Hundes der bestimmten Rassen den Nachweis, dass er über die dazu nötige Sachkunde verfügt. Man soll also theoretisch alles wissen, was die Hundehaltung erfordert.

Der Sachkundenachweis ist ein Multiple-Choice-Test, wie man ihn auch für die theoretische Führerscheinprüfung ausfüllt.

Eine Vorbereitung ist zu empfehlen.

Den Fragekatalog, um sich auf die Prüfung vorzubereiten, können Sie sich hier herunterladen:

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Die Fragen für Hunde bestimmter Rasse (gem. § 10 Abs. 1 LHundG NRW) finden Sie im Bereich B (Teil B).

Prüfer:

Christian Hackl, Sachverständiger

Eva Hackl, Sachverständige

Kosten:

45,00 €

Prüfungstermine:

Mittwoch bis Freitag: 15 bis 18.30 Uhr

Samstag: 10 bis 14 Uhr

Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich.

Sachkundenachweis für große Hunde gemäß § 11 Abs. 3 LHundG NRW (20/40er Hunde)

Für große Hunde, die ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm und /oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreichen, benötigt der Halter einen Sachkundenachweis. Dieser ist beim zuständigen Ordnungsamt vorzulegen.

Sie benötigen keine Sachkundeprüfung, wenn Sie folgende Kriterien erfüllen:

     
  • Sie haben vor dem 01. Januar 2003 bereits ununterbrochen mindestens 3 Jahre 20/40er-Hunde gehalten haben. (Als Unterbrechung gilt eine hundefreie Zeit ab drei Monaten)
  •  
  • Seit der ersten Anmeldung eines 20/40er-Hundes darf es in der gesamten Zeit zu keinem tierschutz- oder ordnungsbehördlich erfassten Vorkommnis gekommen sein.
  •  
  • Die Haltung des Hundes / der Hunde in dieser Zeit musste beim Ordnungsamt gemeldet sein.

Sollten Sie die genannten Kriterien nicht erfüllen, so besteht Ihrerseits die Pflicht einen Sachkundenachweis für die Haltung eines großen Hundes abzulegen und beim zuständigen Ordnungsamt vorzulegen.

Um sich auf die Prüfung vorzubereiten, können Sie sich hier den entsprechenden Fragenkatalog kostenlos herunterladen:

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Die Prüfung zur Erlangung der Sachkundebescheinigung für große Hunde (gem. § 11 Abs. 3 LHundG NRW) können Sie selbstverständlich bei uns ablegen.

Prüfer: 

Christian Hackl, Sachverständiger

Eva Hackl, Sachverständige

Kosten:

45,00 €

Prüfungstermine:

Mittwoch bis Freitag: 15 bis 18.30 Uhr

Samstag: 10 bis 14 Uhr

Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich.

Verhaltensprüfung für Hunde bestimmter Rasse

Für Hundehalter mit Hunden bestimmter Rasse (gem. § 10 Abs. 1 LHundG) bieten wir als einzige Stelle in Moers die Möglichkeit, die Maulkorb- sowie Leinenbefreiung direkt bei uns zu absolvieren.

Prüfer: 

Christian Hackl, Sachverständiger

Eva Hackl, Sachverständige

Kosten:

150,00 € pro Person

Auch helfen wir Ihnen gerne dabei, Ihren Hund auf die Verhaltensüberprüfung (Wesenstest) fürHunde bestimmter Rassen (gem. § 10 Abs. 1 LHundG) vorzubereiten, damit er sein Leben ohne Maulkorb verbringen darf! Außerdem geben wir Ihnen alles mit auf den weiteren Weg, damit es auch so bleibt! Die Vorbereitung wird im Einzeltraining angeboten.
 
Für weitere Informationen erreichen Sie uns telefonisch oder per WhatsApp über unsere Servicenummer 0178-4048045.

 

Inhalt der Verhaltensüberprüfung für Hunde bestimmter Rasse:

Für eine Befreiung von der Maulkorb- und / oder Leinenpflicht müssen die Besitzer mit ihren Hunden eine Verhaltensprüfung bestehen. Hierbei müssen die Hunde ihren Besitzern gut gehorchen. Das Verhalten der Hunde wird in verschiedenen Alltagssituationen (Begegnung mit Menschen und Hunden, Straßenverkehr, ungewöhnliche Reize, wie Regenschirm, Hut, Mantel u.ä.) getestet. Die Hunde müssen ein sozial- und umweltsicheres Verhalten zeigen.

Verhaltensprüfung für Hunde gem. § 3 Abs. 2 LHundG

Wir helfen Ihnen, Ihren Hund auf die Verhaltensüberprüfung (Wesenstest) für Hunde gefährlicher Rasse (gem. § 3 Abs. 2 LHundG) vorzubereiten, damit er sein Leben ohne Maulkorb verbringen darf! Außerdem geben wir Ihnen alles mit auf den weiteren Weg, damit es auch so bleibt! Die Vorbereitung wird im Einzeltraining angeboten.

Für weitere Informationen erreichen Sie uns telefonisch oder per WhatsApp unter unserer Service-Nummer 0178-4048045.

Um eine Maulkorb- oder Leinenbefreiung für Hunde gefährlicher Rasse (gem. § 3 Abs. 2 LHundG) zu erhalten, muss der Halter mit seinem Hund eine Verhaltensprüfung absolvieren. Die Verhaltensprüfung nach § 5 Abs. 3 Satz 3 LHundG NRW wird durch die beamtete Tierärztin oder den beamteten Tierarzt auf einem für den zu prüfenden Hund neutralen Gelände durchgeführt.

Inhalt der Verhaltensüberprüfung für Hunde gefährlicher Rasse:

Für eine Befreiung von der Maulkorb- und / oder Leinenpflicht müssen die Besitzer mit ihren Hunden eine Verhaltensprüfung beim zuständigen Veterinärbeamten bestehen. Hierbei müssen die Hunde ihren Besitzern gut gehorchen. Das Verhalten der Hunde wird in verschiedenen Alltagssituationen (Begegnung mit Menschen und Hunden, Straßenverkehr, ungewöhnliche Reize, wie Regenschirm, Hut, Mantel u.ä.) getestet. Die Hunde müssen ein sozial- und umweltsicheres Verhalten zeigen.