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Sachkundenachweis

Für Hunde bestimmter Rasse gem. § 10 LHundG NRW

Gemäß des Landeshundegesetzes in NRW ist jeder Hundehalter, der einen Hund bestimmter Rasse hält, dazu verpflichtet, u.a. eine theoretische Prüfung zum Sachkundenachweis abzulegen und die entsprechende Bescheinigung hierüber unaufgefordert dem zuständigen Amt vorzulegen.

Dies gilt für alle Hunde bestimmter Rasse in NRW, die in der s.g. Rasseliste aufgeführt werden. Dieser Sachkundenachweis ist unter anderem nötig zur Beantragung der Haltegenehmigung für alle Hunde bestimmter Rasse in NRW und ist dem zuständigen Ordnungsamt vorzulegen.

Du kannst Deinen Hunde-Sachkundenachweis (umgangssprachlich auch Hundeführerschein genannt) einfach bei uns vor Ort ablegen und direkt Dein Zertifikat erhalten, z.B. zur Vorlage für das Ordnungsamt.

Wir sind die einzige Sachverständige Stelle in Moers

Hunde bestimmter Rasse in NRW

Rasseliste (1).png

Alano

 American Bulldog

   Bullmastiff

   Mastiff

     Mastino Expanol

     Fila Brasileiro

   Dogo Argentino

   Rottweiler

 Tosa Inu

Kreuzungen aus diesen Rassen

In NRW zählen gem. § 10 LHundG NRW folgende Rassen zu dieser Kategorie:

Dein einfacher Weg zum Sachkundenachweis

Vorbereitung
Um Dich auf Deine Sachkundeprüfung vorzubereiten, kannst Du den Fragenkatalog zum Üben weiter unten herunterladen.

Prüfung
Du kannst ohne vorherige Anmeldung zu unseren Öffnungszeiten vorbeikommen und die Prüfung direkt vor Ort ablegen.

Bescheinigung
Nach bestandener Prüfung erhält Du direkt vor Ort die Bescheinigung, um sie bei deinem zuständigen Ordnungsamt einzureichen.

Mitbringen:

Personalausweis

Hundeschule DHK

Waldstaße 117

Kosten:

45€ / Person

Zeiten:

siehe Öffnungszeiten

Das Wichtigste auf einen Blick:

Unsere Öffnungszeiten:

Dienstag / Mittwoch / Freitag: 17-19 Uhr

Samstag / Sonntag 12-16 Uhr

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