AGB
AGB´s
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Hundeschule-DHK®
-
1 Vertragsgegenstand/Allgemeines:
Bei dem zwischen der Hundeschule-DHK® und dem Kunden (hier genannt Teilnehmer) geschlossenen Vertrag handelt es sich um einen Dienstleistungsvertrag mit dem Ziel, dem Kunden bestimmte Inhalte zu vermitteln. Der Teilnehmer erhält von der Hundeschule lediglich Handlungsvorschläge. Die Hundeschule schuldet keinen Erfolg oder das Erreichen bestimmter Ziele. Die Teilnahme an den Übungen während der Kurse und Einzelstunden, die spätere Durchführung der Handlungsvorschläge sowie die Entscheidung, ob der Kunde seinen Hund Übungen unangeleint durchführen lässt, liegen im Ermessen des Teilnehmers und erfolgen auf eigenes Risiko. Die Verwendung von Stachelhalsbändern und der Einsatz sonstiger tierschutzwidriger Hilfsmittel ist strengstens untersagt. Die Hundeschule-DHK® übernimmt keine Verantwortung für ein Fehlverhalten oder aggressives Verhalten gegenüber anderen Menschen und Tieren.
-
2 Vertragsabschluss:
-
-
Einzelstunden:
In den Einzelstunden bietet die Hundeschule-DHK® dem Teilnehmer zu einem vereinbarten Termin Einzelunterricht an. Die verbindliche Anmeldung erfolgt durch Terminvereinbarung zwischen Hundeschule-DHK® und Teilnehmer. Findet die Einzelstunde auf Wunsch des Teilnehmers an einem anderen Ort als dem Sitz der Hundeschule-DHK® statt, so erstattet der Teilnehmer dem Trainer zusätzlich zu der Unterrichtsvergütung die Anfahrtskosten zwischen dem Sitz der Hundeschule-DHK® und dem Trainingsort.
-
Beschäftigungskurse/Sonstige Kurse:
Der Vertrag gilt für jeden angemeldeten Hund. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch die Hundeschule-DHK® zustande, die keiner bestimmten Form bedarf. Hundeschule-DHK® behält sich daher vor, Anmeldungen nicht anzunehmen. Ferner behält sich Hundeschule-DHK® das Recht vor, Anmeldungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Bietet die Hundeschule-DHK® Mehrfach-Karten (z.B. 5er-Karten) an, ist die Vergütung für alle erworbenen Einheiten beim Kauf der Karte zu entrichten. Die gebuchten Stunden bei Beschäftigungskursen oder sonstigen Kursen mit 5er, 10er Karten, verlieren ihre Gültigkeit nach 6 Monaten, wenn der Teilnehmer diese nicht innerhalb dieser Zeit in Anspruch nimmt.
-
Gruppenkurse (Familienhund-Ausbildung)
Der Vertrag beginnt am (Kursstart). Der Vertrag wird zunächst für die Dauer von 4 Monaten geschlossen. Der Vertrag gilt für jeden angemeldeten Hund. Der Vertrag verlängert sich jeweils für die Dauer von 4 weiteren Wochen, falls der Teilnehmer nicht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist lt. §6 schriftlich kündigt. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch Hundeschule-DHK® zustande, die keiner bestimmten Form bedarf. Hundeschule-DHK® behält sich daher vor, Anmeldungen nicht anzunehmen. Ferner behält sich Hundeschule-DHK® das Recht vor, Anmeldungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
-
Mantrailing (Gruppenkurs)
Der Vertrag beginnt am (Kursstart). Der Vertrag gilt für jeden angemeldeten Hund. Der Vertrag verlängert sich jeweils für die Dauer von 4 weiteren Wochen, falls der Teilnehmer nicht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist lt. §6 schriftlich kündigt.
-
3 Schutzimpfungen und Krankheiten:
Der Teilnehmer verpflichtet sich, nur mit einem gesunden Tier, das kein Ansteckungsrisiko für andere Personen oder Tiere darstellt, ungezieferfrei ist und den Anforderungen des Unterrichtes körperlich gewachsen ist, an den Trainingsstunden teilzunehmen. Der Impfausweis ist auf Verlangen vorzuzeigen. Läufige Hündinnen dürfen nicht am Unterricht teilnehmen.
-
4 Haftung:
Für jedes Tier muss eine gültige Haftpflichtversicherung abgeschlossen sein. Der Teilnehmer haftet für alle von sich und/oder von seinem Tier verursachten Schäden. Während der Gruppenstunden und auch während der Einzelunterrichtsstunden bleibt jeder Teilnehmer für seinen Hund als Tierhalter bzw. Tieraufseher im Sinne der §§ 833, 834 BGB aufsichtspflichtig. Insoweit haftet auch jeder Teilnehmer für die von sich selbst oder von seinem Hund verursachte Schäden. Dies gilt auch für Begleitpersonen. Diese sind von dem Teilnehmer entsprechend zu informieren. Hundeschule-DHK® haftet uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, wenn sie auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Vertragspflichtverletzung der Betreiber der Hundeschule-DHK®, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragspflichtverletzungen sowie Arglist der Betreiber der Hundeschule, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Hundeschule-DHK® haftet auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder einer Kardinalspflicht betrifft. Die Hundeschule haftet jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Für Schäden, die allein aus der Anwendung der gezeigten Übungen entstehen, ergibt sich daher nur unter den oben dargestellten Voraussetzungen eine Haftung der Hundeschule-DHK®. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
-
5 Bezahlung: Beschäftigungskurse/Einzeltraining/Sonstige Kurse/Pakete:
-
-
Einzelstunden:
Die Beiträge für die gebuchten Stunden werden nach Erhalt der Trainingsstunde in Rechnung gestellt und per Lastschrift eingezogen. Eine Rechnung erfolgt automatisch per Mail.
-
Beschäftigungskurse / Sonstige Kurse:
Der Beitrag für die gebuchten Pakete (10er oder 5er Karten) wird sofort (im Voraus) fällig. Die Beschäftigungskurse umfassen eine vorgegebene Anzahl an aufeinander folgenden Kurstagen mind. einmal pro Woche. Die Kurszeiten entnimmt der Teilnehmer von dem Internetauftritt der Hundeschule-DHK®. Für die regelmäßige Teilnahme an den Kurstagen ist der Teilnehmer verantwortlich. Selbstverschuldete Fehltage oder Säumniszeiten können nicht nachgeholt oder angehängt werden und werden auch nicht zurück erstattet.
-
Gruppenkurse (Familienhund-Ausbildung)
Der Monatsbetrag für die Familienhund-Ausbildung wird in Rechnung gestellt und per Lastschrift am Anfang eines Monats für den entsprechenden Monat eingezogen. Eine Rechnung erfolgt automatisch per Mail.
-
Mantrailing Gruppenkurs
Der Monatsbetrag für Mantrailing wird in Rechnung gestellt und per Lastschrift am Anfang eines Monats für den entsprechenden Monat eingezogen. Eine Rechnung erfolgt automatisch per Mail.
-
6 Rücktritt/Kündigung:
-
Einzelstunden:
Eine Terminvereinbarung per online Buchung, Telefon oder Email ist dringend notwendig. Vereinbarte Termine sind verbindlich. Bei Unterrichtsausfall seitens der Hundeschule-DHK®, gibt es einen Ersatztermin nach Absprache. Bei Einzelstunden besteht kein Anspruch auf Ersatzleistung oder Rückerstattung, sobald der Teilnehmer diese Leistung in Anspruch genommen hat. Der Teilnehmer bezahlt nur für erbrachte Leistungen.
Vereinbarte Unterrichtstermine für Einzelstunden müssen spätestens 24 Stunden vor Beginn abgesagt werden. Nicht rechtzeitig abgesagte Unterrichtsstunden im Einzeltraining werden mit dem halben Stundensatz berechnet.
-
Beschäftigungskurse / Sonstige Kurse:
Die Hundeschule-DHK® und die Ausbilder/innen behalten sich vor, den Unterricht nach eigenem Ermessen abzubrechen. Seitens der Hundeschule-DHK® kann ein Beschäftigungskurs kurzfristig abgesagt werden. In diesem Fall wird der Beitrag nicht zurückerstattet. Die gekauften 10er- oder 5er-Karten des Teilnehmers haben eine Gültigkeit von 6 Monaten, danach erlischt der Anspruch auf Rückzahlung oder Ableistung der Stunden.
-
Gruppenkurse (Familienhund-Ausbildung):
Der Vertrag der Familienhund-Ausbildung wird zunächst für die Dauer von 4 Monaten geschlossen und verlängert sich im Anschluss automatisch um je einen Monat. Die Kündigungsfrist bei der Familienhund-Ausbildung (FHA) beträgt nach Ablauf der ersten vier Monate 4 Wochen zum Monatsende. Die Kündigung kann schriftlich oder per Mail erfolgen. Eine widersprochene Rückbuchung vom Kontoeinzug wird nicht als Kündigung angenommen. Maßgeblich ist der Zugang der Kündigungserklärung per Mail oder auf dem Postweg. Der Vertrag kann bei nachgewiesener Krankheit, Schwangerschaft, Bundeswehr, im gegenseitigen Einverständnis, aufgelöst werden. Ein außerordentliches Kündigungsrecht bleibt hiervon unberührt. Die Rechte des Teilnehmers aus diesem Vertrag sind nicht übertragbar. Nach 12 Monaten endet der Vertrag automatisch, ohne dass der Teilnehmer eine Kündigung aussprechen muss.
-
Mantrailing Gruppenkurs:
Der Kurs Mantrailing wird über Monatsbeiträge abgerechnet. Es besteht eine Kündigungsfrist von 14 Tagen zum Monatsende. Die Kündigung kann schriftlich oder per Mail erfolgen. Im Einzelfall sind Ausnahmeregelungen nach persönlicher Absprache nötig (z. B. bei schwerer Erkrankung o. ä.). In solchen Fällen, kann eine Rückerstattung nach Absprache erfolgen. Eine widersprochene Rückbuchung vom Kontoeinzug wird nicht als Kündigung angenommen. Maßgeblich ist der Zugang der Kündigungserklärung per Mail oder auf dem Postweg. Der Vertrag kann bei nachgewiesener Krankheit, Schwangerschaft, Bundeswehr, im gegenseitigen Einverständnis, aufgelöst werden. Ein außerordentliches Kündigungsrecht bleibt hiervon unberührt. Die Rechte des Hundehalters/Vertragsnehmers aus diesem Vertrag sind nicht übertragbar.
-
7. Kursänderungen/Verschiebungen/Kurs-Absagen:
Die Hundeschule-DHK® behält sich notwendige, kurzfristige und kleinere Änderungen bezüglich Unterrichtsort, Teilnehmerzahl sowie zeitliche Verschiebungen vor. In diesem Fall wird ebenfalls keine Rückzahlung erstattet. Sollte der Teilnehmer aufgrund der Änderungen von Hundeschule-DHK® nachweislich nicht mehr an einem Kurs teilnehmen können, so wird die bereits gezahlte Gebühr nach erfolgter Änderung durch die Hundeschule-DHK® erstattet. Die Hundeschule-DHK® behält sich außerdem vor, den jeweiligen Unterricht aus wichtigen Gründen abzusagen oder zu verschieben. In allen Gruppenkursen ist die Teilnehmerzahl begrenzt, die auch während des Kurses durch Hundeschule-DHK® vergrößert werden kann, sofern die Mehrzahl der Teilnehmer damit einverstanden sind. Sollte seitens der Hundeschule-DHK® der Unterricht bei der Familienhund-Ausbildung (FHA) ausfallen, so hat der Teilnehmer die Möglichkeit, bei den FHA-Nachholstunden teilzunehmen. Die Nachholstunden, finden im Folgemonat einmal zu einem festen durch die Hundeschule-DHK® festgelegten Termin statt. Sollte der Teilnehmer an der FHA-Nachholstunde, die die Hundeschule-DHK® anbietet, nicht teilnehmen, so verfällt sein Anspruch auf Nachholung/Rückzahlung der ausgefallenen Stunden. Alle Informationen bezüglich Kursausfällen und der FHA-Nachholstunde werden auf der Homepage der Hundeschule-DHK® unter News bekannt gegeben.
-
8 Bild- und Tonmaterial:
Es werden ohne einer Einwilligungserklärung keine Bilder/Videos vom Teilnehmer/Vertragsnehmer gemacht und veröffentlicht.
-
9 Verjährung von Ansprüchen:
Ansprüche gegen die Hundeschule-DHK® verjähren entsprechend den gesetzlichen Richtlinien des BGB.
-
10 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen:
Alle Angebote freibleibend. Irrtümer und Fehler vorbehalten. Jegliche Änderungen, Ergänzungen oder die teilweise oder gesamte Aufhebung des Vertrages bedürfen der Schriftform, auch die Abänderung oder Aufhebung des Vertrages. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist für Privatpersonen, und wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich – rechtliches Sondervermögen oder im Inland ohne Gerichtsstand ist, Moers. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB nichtig oder unwirksam sein, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
-
11. Sonstiges:
-
Hundeschule-DHK® behält sich vor, Hunden, die nicht für den Gruppenunterricht geeignet erscheinen, die Teilnahme zu verweigern. Die Kursgebühr wird dann zeitanteilig erstattet. Extreme Preis- und Kostenerhöhungen berechtigen die Hundeschule-DHK® möglicherweise zum Jahreswechsel die monatlichen Kosten entsprechend anzuheben. Darüber wird der Teilnehmer dann rechtzeitig Mitteilung erhalten. Läufige Hündinnen dürfen nicht am Kurs teilnehmen. Es besteht für den Teilnehmer kein Anspruch auf Rückzahlung für die Zeit der Läufigkeit. Der Teilnehmer hat das Recht auch passiv ohne Hund am Unterricht/Kurs teilzunehmen.
-
Da wir auch Hundetrainer ausbilden, werden diese auch hin und wieder den Unterricht übernehmen. Hierrüber wird in der Gruppe mit den Teilnehmern abgestimmt. Sollten die Mehrzahl der Teilnehmer damit nicht einverstanden sein, so muss das den jeweiligen Trainer der Gruppe mitgeteilt werden.
-
-
12. Salvatorische Klausel:
„Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Klauseln in seinen übrigen Teilen wirksam. Anstelle der unwirksamen Klauseln treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.“
Stand: 05.12.2017
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Sitz der Hundeschule-DHK®